Der Schulbehörde fällt es schwer, sich zu den Zwangsarbeitslager in den Hamburger Schulen zu verhalten

In Hamburgs Schulen waren seit 1943 tausende italienische Zwangsarbeiter eingewiesen worden. Dazu wurden in dem Schulräumen Holzbarackenlager eingerichtet worden. Bereits vorher waren in vielen Schulen die deutsche Wehrmacht eingezogen und NSDAP Gliederungen ihre Quartiere eröffnet. Auch fanden verschiedentlich Gewerbeunternehmen hier einen neue Produktionsstätte.

Mit den militärischen Niederlagen im Osten wurde für die Aufrechterhaltung der Infrastuktur in Deutschland und der Kriegsproduktion immer mehr Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter eingesetzt. 1943/1944 kamen immer mehr Kriegsgefangenen nach Deutschland verschleppt. Ab September 1943 waren es auch 600.000 italienische Militärinternierte. Über 13.500 von ihnen wurden nach Hamburg deportiert. Sie wurden vor allem in öffentlichen Gebäuden einquartiert. Tagsüber mussten sie in Hamburger Firmen arbeiten, die diese beim Arbeitsamt angefordert hatten. Die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurden in so genannten Arbeitskommandos eingeteilt, aus denen sich die Arbeitsorte ergaben.

Die italienischen Militärinternierten wurden neben großen Gebäuden in Hafen vor allem in Hamburger Schulen untergebracht. Seit Oktober 1942 lief in Hamburg ein Programm zur Freimachung von Schulen. Mit der Ankunft der italienischen Soldaten ab September 1943 änderte sich noch einmal der Schwerpunkt der Belegung der Schulen mit ihnen.

Bisher gibt es keine Übersicht über die Zweckentfremdung der Hamburger Schulen durch das NS-System. Insbesondere die Unterbringung vom Kriegsgefangenen zum Zweck der Zwangsarbeit ist dabei eine bittere und bis heute nicht aufgearbeitete Geschichte. Die Kriegsgefangenen lebten unter unzumutbaren Bedingungen, wurden im Arbeitsprozess misshandelt und ausgebeutet, kläglich ernährt. Die Unterkünfte waren in elenden und schlechten Zuständen. Krankheiten grassieren und Menschen starben an ihnen. 

Da es keine gesicherte Forschung gibt, kann man sich nur an den vorliegenden Dokumenten der damaligen Behörden orientieren. Daraus ergibt sich, dass im November 1943 Kriegsgefangene aus Osteuropa und Italien in über 20 Schulen untergebracht waren. An sie zu erinnern, die Informationen ihrer Zwangsarbeit und Lebensbedingungen aufzubereiten, kann nicht in der Verantwortung der jeweiligen Schule liegen. Um z. B. Aspekte der NS-Zwangsarbeit auf Ebene einer einzelne Schule in den selbstverantworteten Teil der Curricula zu übernehmen, bedarf es der Übersicht und Aufbereitung durch wissenschaftliche Fachkräfte. 

Die Haltung des Senats zur NS-Vergangenheit steht zweifelsfrei fest. Aber wenn um die notwendige Arbeiten zur Aufarbeitung der schulischen Zweckentfremdung geht, dann bleibt die Schulbehörde bei Allgemeinplätze oder drückt sich um bei diesem Thema um die allgemeine Verantwortung, weist sie die der einzelne Schule zu. 

Hamburgs Schulsenator, Thies Rabe, schreibt im Vorwort zum Band 2 der NS-Vergangenheit sehr vieler Hamburger Schulverantwortlichen nach 1945 („Täterprofile“), das die Neugeborenen die NS-Zeit nicht vergessen dürfen. Ihm reiche als Erklärung für den Übergang der Hamburger Lehrerschaft zu den Nazis nicht aus, „dass sie ihre frühere Prägungen noch in der Zeit des Kaiserreichs erfuhren, in dem Schule … vor allem auf Obrigkeitshörigkeit und Untertanengeist zielten.“  Rabe sagt weiter, dass dies alleine nicht begründet,“wie rasch auch zumeist akademisch qualifizierte Personen in herausragender Positionen, rassistischen, antisemitischen und nationalistischen Gedankengut anheim fielen.“ Im historischen Rückblick betont er, dass Demokratie nicht etwas automatisch auf Dauer gesichert sei. Ihre Werte müssen vermittelt und immer wieder begründet werden. Er zieht es als kontinuierliche Aufgabe auch der Schule, dass die demokratischen Institutionen verteidigt werden müssen. 

Rabe spricht in dem Vorwort weiter davon, dass die Aufbereitung der NS-Vergangenheit der Schule und Ihrer Lehrerschaft, für die Schulen „Anlass zur Auseinandersetzung mit der je eigenen Schulgeschichte und über diese mit Geschichte allgemein sein“ kann. Eine richtiger und im Kontext zu dem Gedanken, dass unsere Demokratie verteidigt werden muss, wozu auch das Wissen um die Geschichte gehört, wichtiger Gedanke.

In einer Antwort auf eine Kleine Schriftlichte Anfrage an den Senat betont dieser am 31. Januar 2020 (21/19843), die Wichtigkeit, „über die nationalsozialistischen Verbrechen und historischen Geschehnisse aufzuklären und die Folgen der NS-Verbrechen sowie den Umgang damit kritisch zu reflektieren.“ Er weist auf das Besuchsprogramm des Senats für ehemalige Zwangsarbeiter aus Osteuropa von 2001 bis 2013, zu den auch Zeitzeugengespräche in den Schulen gehörten. Sie konnten „ihre Erfahrungen und Schicksale an die junge Generation“‘weitergeben.

Auf die einzelnen Schulen bezogen betont der Senat, das die „Vermittlung der historischen Ereignisse der nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands eine wichtige Aufgabe Hamburger Schulen“ sein. Verwiesen wird auf die Erinnerungskultur im Fall Geschichte in den Sekundarstufen I und II, wozu auch Zwangsarbeit gehören könnte. „Es ist Aufgabe der Schulen, im Rahmen ihrer einzelschulischen Selbsrverantwortung die schuleigene Curricula zu gestalten.“

„Soweit an einer Schule, als Institution bzw. Gebäude, in der Zeit der NS-Diktatur Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter untergebracht waren und hierzu historisch gesichtetes Wissen vorliegt, kann dies beispielsweise im … Fach Geschichte“ themasiert werden. Die Schulen, so der Senat, verfügt „über ein ausreichend großes Schulbudget“, die ihnen die Finanzierung von konkreten Projekten ermöglichen. „Darüber hinaus kann grundsätzlich die Projektarbeit … zu Thema Nationalsozialismus und Verfolgung aus Mitteln der Senatskanzlei finanziert werden.“ 

Auf die Frage, ob die Schulbehörde eine Überblick hat, welche Maßnahmen an den Schulen zur Erinnerungskultur an den einzelne Schulen ergriffen wurden, wird erklärt, dass man diesen Überblick nicht habe, da diese „Daten“ zentral nicht erfasst werden.

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