Der erste zwangssterilisierte Schüler aus der Schule Altonaer Straße war 15 Jahre alt

Arno Hinck (1921) ging von 1932 bis 1936 auf die Sprachheilschule Altonaer Straße und wurde in der NS-Zeit wegen einer Sprechstörung 1936 zwangssterilisiert.

Diese Sonderschule war seit 1925 in der Volksschule Schanzenstraße/Altonaer Straße im 2. und 3. OG des Hauptgebäudes untergebracht. Ursprünglich war die Sprachheilschule 1922 in der Schule Seilerstraße 42 gegründet worden. Zum Zeitpunkt der Einschulung von Arno 1932 wurden hier 214 Schüler:innen in 11 Klassen unterrichtet. In Hamburg gab damals zwei Sprachheilschulen (Rostocker Straße 62 und Altonaer Straße 58), die sich an Kinder richtete, die mit Unterbrechungen sprachen oder Artikulationsstörungen (damals stottern, stammeln und lispeln) hatten. Auch Kinder mit einer LKG-Spalte wurden hier eingeschult, mit dem Ziel eines Volksschulabschlusses.

Ab 1933 sollten die Schulen Zwangssterilisationen unterstützen und Menschen denunzieren

Nach der Machtübernahme der Nazis 1933 änderte sich das Leben an den Sprachheilschulen grundlegend. Dazu gehörte u.a. die „nationalsozialistische Umerziehung“. Auf zwei Versammlungen für die Lehrer:innen der Sonderschulen (in der „Taubstummenschule“ in der Bürgerweide 21) sprachen Dr. Kreyenberg und Adolf Lambeck (Lehrer an der Sprachheilschule Altonaer Straße).  „Unsere Sprachheilschule im NS-Staat“ war das Thema von Lambeck. Kreyenberg sprach über „Die Mitwirkung der Schule bei der Durchführung des Sterilisaritionsgesetzes“. Er war wie Lambeck in der NSDAP, zusätzlich noch in der SA, 1934 war er Leiter des Rassenpolitischen Amts der NSDAP. In den Alsterdorfer Anstalten war er Oberarzt und später im Vorstand. Er setzte sich als Arzt für Zwangssterilisationen von sogenannten Schwachsinnigen nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ein. Zwischen 1934 und 1945 wurden in Hamburg mehr als 24.000 Anträge von Amtsärzten und Klinikdirektoren auf Sterilisation von Kranken und Behinderten gestellt. Dazu gehörten auch sprachbeeinträchtigte („Stotterer“), Menschen mit einer LKG-Spalte, Gehörlose und Blinde.

Zwangssterilisation von Arno Hinck

Am 13. Mai 1936 erstattete das Arbeitsamt Hamburg beim Gesundheitsamt Hamburg Anzeige, dass Arno Hinck verdächtig sei, an „angeborenen Schwachsinn“ zu leiden. Am 13. Juli 1936 wurde erst die Polizei gebeten, die Personalien von Arno zu bestätigen und am 3. August 1936 wurde sie aufgefordert, die Personalien der gesamten Familie von Arno Hinck für eine „Sippentafel“ zu ermitteln. Der Amtsarzt, Dr. Rautenberg, stellte am 30. September 1936 den Antrag auf „Unfruchtbarmachung“ an das Erbgesundheitsgericht Hamburg.

Quelle: Staatsarchiv Hamburg 352-11_1717

Drei Ärzte erstellten nach Antragstellung ein „Amtsärztliches Gutachten“. Nach Auffassung der drei Herren leidete er unter „angeborenen Schwachsinn“. Dieser sei nach ihrer Darstellung „besonders erbgefährlich.“ Um die „Schädigung“ beim Nachkommen zu verhindern, soll „das Unglück durch die Unfruchtbarmachung verhindert werden.“

Am 2. November 1936 erstellte ein Dr. Holm noch eine „Sippschaftstafel“ für das Erbgesundheitsgericht, die die Familienbeziehungen der Eltern von Arno und deren Eltern darstellten. Bei der Mutter von Arno, Annalinda, diagnostizierte er einen Sprachfehler, aber ansonsten waren es nur die technischen Lebensdaten ohne weitere Anmerkungen.

Quelle: Staatsarchiv Hamburg 352-11_1717

Das Erbgesundheitsgericht Hamburg tagte am 24. November 1936 und entschied, dass Arno wegen „angeboren Schwachsinn“ zwangssterilisiert werden sollte. Dem Gericht lag der „Schulbogen der Sprachheilschule, Altonaer Straße 58 vor, die er bis zur 4. Klasse besucht hatte“ vor. In der Begründung für den Beschluss heißt es: „Schon in der Schule zeigte sich deutlich die Anfänge der Krankheit, die sich anfangs in gestörter Sprache, später in in zunehmender Apathie äußerte. … Der letzte Schulbericht ergibt, dass sich der Schwachsinn immer stärker und störender bemerkbar machte. Er ist auch jetzt noch in der ärztlichen Untersuchung eindeutig festzustellen.“ Ein Blick in seine Noten von Ostern 1936 sagten etwas anderes: Er bekam beim „Betragen“ und „Schulfleiß“ jeweils eine „2“.

Arno Hinck wurde am 23. Januar 1937 im UKE von Prof. Dr. Ernst Roedelius, der wie viele andere Ärzte in der NSDAP war, zwangssterilisiert. In einem „Psychiatrischen Gutachten“ vom 22. Januar 1938 bestätigte Dr. Hülsemann (NSDAP) Arno Hinck, dass er „zugänglich, gesprächig, stottert etwas, gutmütig, etwas selbstunsicher und schwerfällig. Deutlicher Schwachsinn.“

Quelle: Staatsarchiv Hamburg 352-11_1717

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