Betty Worms, Rosenallee 11 und die Zwangsarbeit in der Nähstube

„Warum haben sie diese alte und kranke Frau gezwungen, mehrere Tage in der Woche von ihrer Wohnung in der Kielortallee zum Hauptbahnhof zu fahren? Erst als sie sich den Arm gebrochen hatte, endete das. Das war doch Absicht des NS-Regimes, so mit jüdischen Frauen umzugehen“, war die Frage einer Angehörigen von Betty Worms. Die Recherche zu dieser Nähstube in der Rosenallee 11 führte dazu, dass noch weitere ältere und/oder kranke jüdische Frauen gefunden wurden, die hier “Pflichtarbeit” verrichten mussten. Es war seit 1936 eine systematische Schikane gegen jüdische Frauen. Die “Rasse-Gesetze” von 1935 bedeuteten für jüdische Menschen auch im Fürsorgesystem ständige Verschlechterungen bei den Leistungen und Rahmenbedingungen. 

Anfangs wurden 60 jüdische Menschen ab 1936 auf Waltershof zur Pflichtarbeit bei Strom- und Hafenbau (heute HPA) eingesetzt. Die Männer wurden aber auch zu so genannten “auswärtigen Arbeitseinsätzen” gezwungen. Einer von ihnen war Edwald Markowitz. Ab 1938 wurden sie zusätzlich kaserniert. Diese Form der Zwangsarbeit durch die Arbeitsfürsorge wurde in Hamburg auch gegenüber Roma und Sinti angewendet.

Diese “Pflichtarbeit” war zwar keine Erfindung der Nazis. Sie änderten aber das System, da sie auf die „arischen“ Arbeitslose abzielten, die man als Asoziale, Arbeitsunwillige, Versperrte, etc. bezeichnete und die von der Fürsorge leben mussten. Man wollte ihnen “Arbeitsdisziplin” vermitteln, wenn sie 45 Jahre und jünger waren. Es wurden Orte geschaffen und Träger gefunden, die von dieser Arbeitspflicht ihren Nutzen hatten. Diese Arbeit wurde entlohnt, das Arbeitsamt zahlte allein im Jahr 1937 an die Unternehmen 2 Mio. RM, damit diese Arbeitsorte zur Verfügung gestellt wurden. Wer von den Fürsorge-Empfängern nicht zur Pflichtarbeit kam, dem wurde die Fürsorge gestrichen. Zusätzlich gab es bereits 1935/1936 zwei Standorte wie z.B. im Kiwittsmoor, in den die Menschen für 13 Wochen unter sehr schlechten Bedingungen gezwungen wurden, kaserniert zu arbeiten und “deutsche Arbeitstugenden” ohne Bezahlung zu „lernen“. Wenn sie sich “ordentlich” verhielten, konnten sie sich “Zehrgeld” – gestaffelt nach Tagen – erarbeiten. 

Das System war straff durch organisiert: Erst erfolgten die Anordnungen zu Zwangsarbeit an einzelnen Ort über die zuständigen Fürsorgestellen in den Hamburger Bezirken/Kreisen und lag in der jeweiligen Verantwortung der Abteilung 7/VII, deren Aufgabe die Überprüfung auf “einsatzfähige Fürsorge” war. Später wurde eine eigene Stelle geschaffen.

Staatsarchiv Hamburg 351-10 I_AW 50.83
741-4_S10896

Es gab Unterschiede: Bei den jüdischen Menschen ging es um ein antisemitisches Vorgehen, das nichts mit dem “Disziplinierungs-System” zu tun hatten: »Das Ziel ist die Auswanderung der Juden aus Deutschland”, so ein Verantwortlicher der Stadt Hamburg zu diesen Maßnahmen. ”Es bedarf natürlich einer gewissen Zeit, um dieses Ziel zu erreichen.« 

Zu den Instrumenten der systematischen Vertreibung wurden verschiedene staatliche Einrichtungen wie das Wohlfahrtsamt eingesetzt. Bezogen auf die Fürsorge wurde 1938 für die jüdischen Menschen war eine eigenständige Dienststelle in der Paulinenstraße 12 in St. Pauli die “Sonderstelle B” geschaffen worden, wo sich die Menschen einfinden mussten.

Die NS-Nähstuben in der Rosenallee 11 – wo sich vorher eine Schule im Münzviertel befunden hatte, direkt hinter dem Hamburger Hauptbahnhof – war ein Ort dieses antisemitischen Vertreibungssystems. Die Nähstube gab es von 1936 bis 1939 konnte bis zu 320 Frauen aufnehmen. Es gab bereits vorher Nähstuben, zum Beispiel in der Seilerstraße oder in der Rosenallee 35, die aber nicht für jüdischen Frauen vorgesehen war. Der produktive Zweck der Nähstuben lag in der Erstellung von Krankenhaus-Kleidung oder andere öffentliche Institutionen wie Heime oder die Polizei.  Sie waren Teil des “Vier-Jahresplan” der Aufrüstung Deutschlands. So gab es etwa am Billbrookdeich eine weitere Pflichtarbeitsstätte, in der Schrott verarbeitet wurde. Es wurden über diese Einrichtungen zudem ideologischen Kampagnen der Nazis betrieben wie “Schönheit der Arbeit” oder “Kein Verderb von Material”.

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Der Einsatz jüdischer Frauen unterschied sich von denen anderer. Sie wurden von den „Arierinnen“ getrennt. Aus Wiedergutmachungsakten geht hervor, dass die Jüdinnen im 1. Stock des dreistöckigen Gebäudes arbeiten mussten. Vor allem waren es ältere Frauen ab 60 Jahren, soweit das auf Basis der bekannten Fälle gesagt werden kann, gesundheitlich angeschlagen bis arbeitsunfähig. Sie wurden schikanös behandelt und mit schlechten Aufgaben betraut, auch das besagen die Akten. Zu den Schikanen gehörte auch die Verschiebung an anderen Orte. Betty Worms, Hensia Linder, Therese Lewin, Frieda Warneck, Hertha Liebermann, Elisabeth Menke, Jeanette Sommer oder Dina Adloff wurden etwa ab Februar 1939 verpflichtet, sich im Schulgarten in der Ralph-Baberadt-Straße 42 (heute Maienweg) in Fuhlsbüttel einzufinden. Warum sie nicht mehr in der Nähstube arbeiten sollten, ist unklar. Entweder war es ein strukturelles Motiv der NS-Vertreibungs-Strategie oder es hatte andere antisemitische Gründe. So war ich z.B. über die Zwangsarbeit von Aenne Geist gestolpert, die in einer “Judenkolonne“ in der Lebensmittelwirtschaft eingesetzt worden war. Sie und andere mussten in einen anderen Betrieb arbeiten, weil das Obst angeblich nicht mehr von jüdischen Händen angefasst werden sollte.

Aus den Jahresberichten der Arbeitsfürsorge kann geschlossen werden, dass zwischen 50 bis 60 jüdische Frauen in der Nähstube in der Rosenallee 11 arbeiten musste. Hier die Frauen, für die es durch die Wiedergutmachungsakten einen Nachweis gibt:

Betty Worms war 67 Jahre alt, als die Fürsorge sie Ende November 1938 zwang, kostenlos in der NS-Nähstube Rosenallee 11 zu arbeiten.

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Da sich Betty Worms kurz darauf den Arm brach, konnte sie der Aufforderung nicht mehr nachkommen. Zu diesem Zeitpunkt wohnte sie noch in der Kielortallee 26, im Jahr 1930 erbauten Theodor-Wohlwill-Stift in der Nähe der U-Bahn-Station Schlump. Hier war sie 1935 von der Hein-Hoyer-Straße auf St. Pauli hin gezogen wo sie seit 1927 gewohnt hatte. Sie konnte bis 1935 zeitweilig für sehr wenig Lohn als Kellnerin arbeiten, verlor aber 1935 ihre Arbeit. Am 20. Mai 1939 musste sie aus der Wohnung in der Kielortallee in das Jundenhaus Bundesstraße 43 umziehen, eine Massenunterkunft für jüdische Menschen. Man sprach später auch von kleinen Gettos. Hier wohnten bereits ihre beiden Schwestern Rosa Stern und Olga Wolf. Über diese Häuser organisierten die Nazis schließlich die Deportationen in den Tod. Am 15. Juli 1942 wurden die Schwestern, zusammen mit 120 jüdischen Bewohner/innen, von der Bundesstraße 43 in einem Mannschaftswagen von der Polizei in die Schule Schanzenstraße gebracht. Von dort wurde sie nach Theresienstadt/Terezin deportiert. Betty, Rosa und Olga überlebten nicht.

Elisabeth Menke musste sich wie im Februar 1939 im Schulgarten in der Ralph-Baberadt-Straße 42 in Fuhlsbüttel einfinden. Nach drei Monaten war sie aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht mehr in der Lage. Doch das zuständige Arbeitsamt schrieb am 6. Mai 1939, dass man für sie einen anderen “Pflichtarbeitsplatz suchen solle“.

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Da das gesamte Vertreibungsprogramm Mitte 1939 eingestellt wurde, dürfte Elisabeth Menke nicht mehr als Zwangsarbeiterin eingesetzt worden sein. Am 6. Dezember 1941 wurde Elisabeth Menke nach Riga deportiert, ins Lager Jungfernhof. Sie wird nach 1945 für tot erklärt.

Elise Pollack war über 70 Jahre alt, als sie in der Nähstube Rosenallee 11 zum Arbeiten gezwungen wurde. Sie wurde am 19. Juli 1942 über die Schule Schanzenstraße nach Theresienstadt/Terezin deportiert, war zuvor in das “Judenhaus” in der Rutschbahn 25 eingewiesen worden. Am 2. November 1942 starb sie in Theresienstadt infolge einer Lungenentzündung.

Staatsarchiv Hamburg 351-11_912

Hensia Linder wurde im November 1938 zur Zwangsarbeit in der Rosenallee 11 verpflichtet. Sie war damals 47 Jahre alt, aber schwer krank und gerade aus dem Krankenhaus entlassen worden. Ab Januar 1939 musste sie wie die anderen jüdischen Frauen in Schulgarten in der Ralph Baberadt-Straße 42 in Fuhlsbüttel arbeiten.

Staatsarchiv 351-14_1486

Ihre letzte Hamburger Unterkunft war das jüdische Altenheim „Nordheim-Stift“ Schlachterstraße 40/42. Den Deportationsbefehl erhielt sie für den 6. Dezember 1941. Der Transport erfolgt ins Getto Gut Jungfernhof bei Riga. Dort verlor sich ihre Spur.

Jeanette Sommer war am 16. Mai 1894 in Emden geboren. Sie war seit 1920 mit Hermann Sommer verheiratet. Das Paar hatte zwei Kinder, Rita und Carla. Sie mussten seit 1938 in der Nähstube in der Rosenallee Zwangsarbeit leisten. Die Familie wurde am 8. November 1941 ins Getto nach Minsk deportiert. Keiner von ihnen überlebte den Holocaust.

Die 38-jährige Therese Meier war im November 1938 mit ihrer Familie aus Berlin nach Hamburg gekommen. In Folge der November-Pogrome war die familiäre Existenz der Familie in Berlin vollständig zerstört worden. In Hamburg lebten sie von geringen Fürsorgeleistungen. Therese musste an drei Tagen die Woche Zwangsarbeit in der Nähstube Rosenallee 11 leisten. Sie wurde am 8. November 1941 nach Minsk deportiert und dort ermordet.

Frieda Warneck erhielt am 4. September 1936 die Auflage, für die Zahlung des Wohlfahrtsgeldes „Pflichtarbeit“ zu leisten. Die 50-Jährige wurde für drei Tage die Woche in einer Nähstube eingesetzt. Wegen eines Herz- und Augenleidens fühlte sie sich mit dieser Arbeit überfordert, selbst den Weg dorthin empfand sie als zu beschwerlich. Sie meldete sich oft krank und legte entsprechende Atteste vor. Das Wohlfahrtsamt verweigerte daraufhin die Unterstützung. Der Vertrauensarzt Schlüns, den sie aufsuchen musste, erklärte sie für arbeitsfähig. Sie legte zwar Widerspruch ein, der jedoch abgewiesen wurde. Am 6. Dezember 1941 wurde sie in das Außenlager Jungfernhof des Gettos Riga deportiert. Wann und wie Frieda dort ums Leben kam, ist nicht bekannt.#

Seit 1938 musste Hertha Liebermann als Fürsorgeempfängerin Unterstützungsarbeit in der Nähstube Rosenallee leisten, sie war zu diesem Zeitpunkt 55 Jahre alt. Dann wurde angewiesen, Zwangsarbeit im Botanischen Schulgarten in der Ralph Baberadt-Straße 42 in Fuhlsbüttel zu leisten. Da ein nicht antreten am Arbeitsort die Streichung der Fürsorge bedeutet hätte, mussten sie Anträge stellen, um an jüdischen Feiertagen frei nehmen zu können.

Staatsarchiv Hamburg 351-14_1472

Sie war auf dem linken Ohr fast taub und auf dem linken Auge blind. Am 15. Juli 1942 wurde sie aus dem Jüdischen Altenheim in der Sedanstraße 23 nach Theresienstadt/Terezin deportiert. Ihre Verschleppung am 23. Januar 1943 nach Auschwitz überlebte sie nicht.

Dina Adloff war 60 Jahre alt, als sie am 16. März 1937 zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt worden war. Auch die Kosten des Verfahrens musste sie tragen. Sie hatte drei Wochen lang zwei- bis dreimal ein Büro gereinigt und dafür pro Woche 3,50 RM erhalten. Am 2. Juni 1937 musste sie sich zur Arbeit in der Nähstube Rosenallee 11 einfinden. Das Wohlfahrtsamt fragte nicht nur nach, ob sie die Arbeit angetreten hatte, sondern verlangte eine Beurteilung ihre Arbeitsleistung.

Staatsarchiv Hamburg 351-14_869

Im gleichen Jahr wurde sie wegen angeblicher “Rassenschande” von Oktober 1937 bis April 1939 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Am 18. November 1941 wurde sie nach Minsk deportiert und dort ermordet.

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