In der NS-Zeit wurden für Schüler:innen aus den Hamburger Sprachheilschulen (Rostocker Straße 62 und Altonaer Straße 58), der Gehörlosenschule (Bürgerweide 21) sowie der Blindenschule (Stiftstraße 69) Anträge auf Zwangssterilisierung gestellt; zudem wurden sie später von Ärzten misshandelt. Bislang sind leider nur einzelne Namen von Betroffenen bzw. Verfolgten bekannt, darunter Arno Hinck, Hans Fick (Altonaer Straße 58), Günter Biedernagel (Rostocker Straße 62), Bruno Höppner, Gerd Höltig (Bürgerweide 21) und Günther Schmidtmann (Stiftstraße 69).
Umfang der Zwangssterilisationen

Christiane Rothmaler gibt in ihrem Buch „Sterilisationen nach dem ‚Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses‘ (GzVeN) vom 14. Juli 1933“ einen Überblick über das Ausmaß der Maßnahmen. Auf Grundlage eines von ihr ausgewerteten EGG-Registers mit rund 16.000 Fällen wurden
- 82 Menschen wegen „erblicher Blindheit“ (0,9 %) und
- 158 Menschen wegen „erblicher Taubheit“ (1 %)
zwangssterilisiert.
Hinzu kamen Zwangssterilisationen von Menschen, die als „Stotterer“ oder „Stammler“ bezeichnet wurden, sowie von Personen mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (LKG). Sie wurden in der Kategorie „Missbildungen“ (Ziffer 8 des GzVeN) zusammengefasst. Darunter fielen nach nationalsozialistischem Verständnis verschiedene körperliche Anomalien, etwa Knochenfehlstellungen (z. B. Hüftgelenksdysplasie), Gesichtsanomalien, der sogenannte Klumpfuß (Pes varus) sowie ausdrücklich Lippen-Kiefer-Gaumenspalten.
Laut Rothmaler wurden 1.592 Personen (9,9 %) nach dieser Ziffer des Gesetzes von den „Erbgesundheitsgerichten“ zwischen 1933 und 1945 erfasst. Für das Jahr 1934 ist belegt, dass von 23 Anträgen fünf aufgrund einer LKG-Spalte gestellt wurden. Insgesamt wurden 1934 in Hamburg 3.079 Anträge auf Sterilisation eingereicht.
Ausgrenzung über Schulformen
Im März 1934 wurde durch das „Schulpflichtgesetz“ der bis dahin freiwillige – und nur mit Zustimmung der Eltern erfolgende – Besuch der Sprachheilschulen in Hamburg in eine Zwangsbeschulung überführt. Es wurde angeordnet, dass „alle schulpflichtigen Personen mit mangelhaftem Hör- oder Sprechvermögen die für sie geeigneten Sonderschulen zu besuchen haben“.
Die Erfassung der Schüler:innen diente der Selektion nach sogenannten rassenhygienischen Kriterien, also der Bewertung, ob sie dem „deutschen Erbgut“ angeblich schadeten und daher auszusondern seien.
Adolf Lambeck (Sprachheilschule Altonaer Straße und nach 1945 deren Schulleiter) setzte sich frühzeitig für eine vollständige gesundheitliche Erfassung der Kinder ein. Ziel war es, den „Wert“ jedes Kindes für den „Volkskörper“ zu bestimmen, „minderwertiges Menschenmaterial“ auszusondern und „brauchbares“ Material durch gezielte Erziehung für den NS-Staat nutzbar zu machen. Er bezeichnete diese Erfassung als „heilige Amtspflicht“ der Sonderschullehrer. Sie diente dazu, den „Erbstatus“ der Kinder festzustellen und die rassenhygienischen Ziele des Staates – insbesondere die sogenannte „Aufartung“ des deutschen Volkes – zu unterstützen.
Lambeck argumentierte, viele Sprachheilschüler seien „erbbiologisch wertvoll“ und heilbar, während Kinder mit bestimmten Merkmalen – etwa Lippen-Kiefer-Gaumenspalten – unter das GzVeN fallen könnten. Die Erfassung war somit ein Instrument der „Auslese und Ausmerzung“. Er schrieb 1936: „Nach den Vorschriften des Schulpflichtgesetzes für Hamburg werden den Sprachheilschulen auf Vorschlag des Schulfacharztes durch die Landesunterrichtsbehörde solche Kinder zugewiesen, die wegen ihres Sprachfehlers im allgemeinen Schulunterricht Schaden leiden. Damit ist hier die Möglichkeit einer systematischen Auswahl der Kinder geschaffen, und die Umschulung kann auch gegen den Willen der Eltern vorgenommen werden.“
Auch Heinrich Möhring, Lehrer an der Sprachheilschule Rostocker Straße 62, betonte die „rassenhygienische Funktion“ der sogenannten „Sprachkrankenschulen“: „Unsere Anfängerklassen sind (…) oft ‚Sammelklassen‘, besser ‚Beobachtungsklassen‘ – Sichtungsstellen; sie wirken gleichsam als ‚Sieb‘. Wenn wir sie nicht hätten, müssten wir sie aus den Erkenntnissen moderner Rassenbiologie herausfordern.“
1938 führte der Sprachheillehrer Herbert Manig eine umfassende Erfassung „sprachkranker“ Kinder in Harburg-Wilhelmsburg durch; dabei wurden knapp 10.000 Kinder untersucht.


Zwangssterilisation über das Schulsystem
Die meisten jungen Menschen wurden in der NS-Zeit über Hilfsschulen sowie über allgemeine berufliche Schulen für junge Frauen erfasst, gemeldet und später zwangssterilisiert. In Hamburg existierten 19 sogenannte „Hilfsschulen“ (u. a. Bundesstraße 94, Schwenckestraße 91, Bülaustraße 38, Finkenau 30, Hübbesweg, später Hirtenstraße 17, Bachstraße 44/46, Rosenallee 37) sowie vier allgemeine berufliche Schulen für weibliche Jugendliche (Weidenstieg 19, Ausschläger Weg 16/18, Uferstraße 10 und Schrammsweg 34).

Der Weg in die Hilfsschule erfolgte über Anmeldungen und oft willkürliche Zuweisungen. Lehrkräfte waren verpflichtet, Kinder bis zur 4. Klasse zu melden, die zwei- oder dreimal nicht versetzt wurden. Rothmaler kommt in ihrer Studie (1991) zu dem Ergebnis, dass fast 30 % der Zwangssterilisierten zuvor eine Hilfsschule besucht hatten.

Der Hamburger Oberschulrat Fritz Köhne, Mitglied der NSDAP, forderte die Volksschulen wiederholt auf, Schüler:innen an Hilfsschulen zu melden. Bis heute trägt eine Schule in Hamburg seinen Namen.
In den vier allgemeinen beruflichen Schulen für junge Frauen müssen systematisch Zwangssterilisationen stattgefunden haben. Schulberichte und einzelne bekannte Namen von Betroffenen belegen, dass Schülerinnen durch Lehrkräfte gemeldet wurden.
So bat die Schulleitung Weidenstieg 19 darum, „die Hilfsschülerinnen des Jahrgangs 1934, die sterilisiert worden sind, vom Unterricht der Berufsschule zu befreien“. Zugleich wurde festgestellt, dass das Ausmaß schwer zu erfassen sei, da Atteste unverständlich seien und Eltern sowie Schülerinnen häufig falsche Angaben machten Die Schulleitung am Ausschläger Weg schrieb am 5. März 1936: „Seit Juni 1934 standen die Mädel unter dem Sterilisationsgesetz. Jede Woche brachte eine oder mehrere Vorladungen (…) und es gab wochenlang kein Gespräch (…) das nicht eines der einschlägigen Themen behandelte. Eine Lehrerin berichtete über eine betroffene Schülerin: „Sie ist seit dem Sommer (Sterilisation) geistig träge geworden, sehr langsam, sehr unentschlossen (…) vorher war sie selbstständiger, geistig reger und heiterer.“
Zusammenspiel von Schule und Medizin
Nach 1945 bemühten sich Lambeck, Wandpap und andere Lehrkräfte der Sprachheilschule Altonaer Straße, ihre Rolle im NS-Schulsystem umzudeuten und ihre Beteiligung an der Umsetzung nationalsozialistischer Ideologie zu relativieren.
Adolf Lambeck galt als ein Protagonist der Sterilisation sogenannter „Erbkranker“. Neben seiner Tätigkeit im Schulwesen war er auch im Bereich der Zahn- und Kiefermedizin aktiv. Ab 1934 bestand am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) eine Spezialklinik für Kieferkranke. Ab Dezember 1939 existierte zudem die Nordwestdeutsche Kieferklinik (Eckernförderstraße 4), die zuvor der jüdischen Gemeinde gehört hatte und 1939 enteignet wurde. Lambeck leitete dort die Sprachabteilung und arbeitete mit Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten. Er vertrat die Auffassung, dass diese Fehlbildung erblich sei, und unterstützte ihre rassenhygienische Ausgrenzung von der Fortpflanzung.
In der NS-Medizin galten solche „Spaltbildungen“ als relevante Merkmale für die „Rassenpflege“. Betroffene wurden als „Merkmalsträger“ klassifiziert. In Hamburg vertrat etwa Klaudius Tams die Auffassung, dass Sterilisationen bei LKG-Spalten vom individuellen „Erblichkeitsnachweis“ abhängen sollten. Es ist davon auszugehen, dass Lambeck auch mit Patient:innen zu tun hatte, die aufgrund einer LKG-Spalte zwangssterilisiert wurden und in der Nordwestdeutschen Kieferklinik behandelt wurden.
In späteren Hamburger Dissertationen (z. B. von G. Muissus und R. Geisenheimer), die Krankenakten dieser Klinik auswerteten, wurde das Schicksal der zwangssterilisierten Patient:innen nicht thematisiert, obwohl entsprechende Hinweise in den Akten vorhanden waren.
Offene Fragen der Erinnerung heute
Bis heute fehlt an den heutigen Schulen – sowohl an den historischen Standorten als auch an den Nachfolgeschulen – eine angemessene Auseinandersetzung mit dieser Gruppe von NS-Opfern.