Mit Blick auf die schulischen Laufbahnen junger Menschen in der NS-Zeit dienten Sonderschulen der Selektion, Kontrolle und Ausgrenzung. Dazu wurden Verordnungen erlassen, die eine frühzeitige Überstellung von Schüler:innen in spezielle Schulformen wie die sogenannten Hilfsschulen, Sprachheilschulen oder beruflichen Schulen für weibliche und männliche Jugendliche ermöglichten.
Insbesondere Jugendliche, die in Hilfsschulen eingewiesen wurden, gerieten häufig in den Fokus der nationalsozialistischen Erbgesundheitspolitik. Über Meldungen an die Gesundheitsämter konnten Verfahren zur Prüfung einer angeblichen „Erbkrankheit“ eingeleitet werden, die in zahlreichen Fällen zu Beschlüssen der sogenannten Erbgesundheitsgerichte und damit zu Zwangssterilisationen führten. Auch die Einweisung in Sprachheilschulen wie die in der Altonaer Straße war Teil dieser Ausgrenzungspraktiken und konnte mit weiteren Benachteiligungen und Misshandlungen verbunden sein. Ebenso wurden Schüler:innen aus Gehörlosen- und Blindenschulen den Gesundheitsämtern gemeldet und damit in die rassenhygienischen Maßnahmen des NS-Staates einbezogen. Lehrkräfte in Sonderschulen waren an diesen Verfahren beteiligt, sowohl aufgrund staatlicher Vorgaben als auch aufgrund eigener nationalsozialistischer Überzeugungen.
Christiane Rothmaler befasste sich 1991 in ihrer Veröffentlichung zum Sterilisationsgesetz von 1934 im Matthiesen Verlag mit der Sterilisationspolitik des NS-Systems in Hamburg. Auf Grundlage von rund 16.000 Beschlüssen erarbeitete sie eine repräsentative Studie. Sie kam zu dem Ergebnis, dass durch das Sammeln und Erfassen von Menschen, die von den Nationalsozialisten als „sozialer Ballast“ bezeichnet wurden, eine systematische Kontrolle der Bevölkerung geschaffen werden sollte. „Die Anzeigen gegen die ‚Erbkranken‘ an die Gesundheitsämter war der erste Schritt zur ‚erbbiologischen Bestandsaufnahme‘ der deutschen Bevölkerung.“
Eine zentrale Grundlage dieser Erfassung war ab 1934 der Einschulungsbogen, mit dem vermeintliche Gesundheits- und Leistungsmerkmale der zukünftigen Schüler:innen dokumentiert wurden. Diese Angaben konnten Einfluss auf die Zuordnung zu bestimmten Schulformen haben, die zunehmend durch die Schulbürokratie bestimmt wurde. Für Eltern war eine eigenständige Beteiligung an der Entscheidung über die Schulform im NS-System erheblich eingeschränkt beziehungsweise aufgehoben.
Rothmaler beschreibt, dass die NS-Bürokratie im Zusammenhang mit den Zwangssterilisationen frühzeitig den Abbau von Fürsorge- und Wohlfahrtsleistungen für Menschen verfolgte, die als „weniger wert“ betrachtet wurden: darunter Alte, Kranke, Menschen mit Behinderungen, als „asozial“ Verfolgte, Prostituierte und Menschen aus sozial benachteiligten Familien. Sie spricht von einem „Rassismus gegen bestimmte soziale Gruppen“. Darunter fielen biologistische und sozialdarwinistische Argumentationen, die Diskriminierung sozial unerwünschter Eigenschaften, subjektive Vorurteile und aggressive Ausgrenzungspraktiken miteinander verbanden.
Bei ihrer Auswertung tausender Fälle kommt Rothmaler (1991) zu dem Ergebnis, dass vor allem Menschen aus den sozialen Unterschichten betroffen waren: „die Auffälligen und nicht Funktionierenden, die als ungelernte oder angelernte Lohnarbeiter(innen) ihren Lebensunterhalt verdienten, aus größeren Familien mit überwiegend desolaten wirtschaftlichen Verhältnissen stammten, eine ungenügende Schulausbildung erhalten hatten und alle den Staatshaushalt finanziell ‚belasteten‘.“
Kranke und in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkte Menschen gehörten zu den zentralen Opfergruppen der Zwangssterilisationen. In der NS-Propaganda wurden sie als „Kostenverursacher“ dargestellt, deren angebliche Vermehrung eingeschränkt werden müsse, um den Staatshaushalt zu entlasten. Die NS-Ideologie unterschied dabei zwischen Menschen, die trotz Ausgrenzung noch wirtschaftlich verwertbar erschienen, und jenen, die als vermeintlich „unnütz“ diffamiert wurden. Nicht im gleichen Maße betroffen waren vielfach fachlich ausgebildete Arbeitskräfte, insbesondere Facharbeiter, die für die nationalsozialistische Wirtschafts- und Kriegspolitik als wichtig galten. Diese Unterscheidung zwischen Ausbeutbaren und als reine Belastung angesehenen Menschen war ein zentraler Bestandteil der nationalsozialistischen Verwertungslogik.